Wer profitiert von der SVG?
- Verantwortliche für öffentliche Anlagen in den Gemeinden (z.B. für Sport- und Schwimmhallen, Schulen, Spielplätze)
- Im Vollzug tätige Vertreter/innen der öffentlichen Verwaltung von Bund, Kantonen und Gemeinden (Sport-, Gesundheitsamt, Sicherheit) sowie kantonale Stellen im Rahmen ihrer Aufsichtsfunktion
- Planer und Architekten
- Besitzer, Ersteller und Betreiber von Anlagen (z. B. Schwimmbäder, Sportanlagen, Tank- und Feuerungsanlagen, Hausanlagen)
- Betriebsverantwortliche für Anlagen
- Verantwortliche für Bauhygiene

