Gebäude- und Unterhalts­hygiene

Fachgebiet

Die Untersuchung und die Behebung von hygienischen Mängeln in Gemeinschaftseinrichtungen ist das Hauptgebiet der Fachgruppe Hygiene. Gemeinschaftseinrichtungen sind in diesem Sinne z.B. Schwimmbäder, Schulen, Kindergärten, Freizeit-, Wellness- und Sportanlagen, Altersheime und Verwaltungen sowie Gebäude des Gesundheitswesen wie Spitäler oder Praxen. Dazu gehören private, industrielle sowie gewerbliche Einrichtungen, welche für die Öffentlichkeit zugänglich sind.

Zielgruppen

  • Schwimmbäder
  • Schulen und Kindergärten
  • Therapiebäder
  • Freizeit-, Wellness- und Sportanlagen
  • Altersheime
  • Verwaltungen 
  • Spitäler und Praxen

Beispiele möglicher hygienischer Mängel:

  • chemische Belastungen durch Reinigungsmittel und Biozide
  • allgemeine Geruchsemissionen
  • schlechte Raumluftqualität
  • Feuchtigkeitsprobleme
  • Schimmel, Verpilzungen
  • Luftkeime, Mängel an der Lüftungsanlage und an der Trinkwasserinstallation

Die Herausforderung

In einigen Bereichen von Gemeinschaftseinrichtungen fehlt es in Bezug auf Sauberkeit und Hygiene an verbindlichen Regelwerken. Dazu kommt eine unterschiedliche rechtliche Situation in den Kantonen. Dieser Umstand führt zu Unsicherheiten oder Mängeln in der Planung, im Bau und im Unterhalt.

Die Fachgruppe Gebäude- und Unterhaltshygiene der SVG unterstützt Sie dabei

Wir helfen die Bedürfnisse in Bezug auf Sauberkeit und Hygiene sachlich fundiert, objektiv und verständlich zu analysieren, formulieren und kommunizieren. Wir bieten den verantwortlichen Personen kompetente, neutrale Beratung an und bilden Personal im Bereich Hygiene und Gebäudeunterhalt aus. Unser Angebot richtet sich primär an Planer, Architekten, Gesundheitsbehörden, Sportämter, Hygieniker, sämtliche Eigentümer und Betreiber von Gemeinschaftseinrichtungen und Dienstleistungsbetriebe im Bereich Facility Management.

Kontaktieren Sie uns für individuelle Fragen oder eine kostenlose Beratung.

Häufige Fragen

Seit einiger Zeit klagen etliche Schüler über Dornwarzenprobleme.

Gerade jüngere Leute, welche keine ausgeprägten Hornhautschichten an den Füssen haben, sind anfälliger auf diese Virusinfektion, welche oft während den Ferien in fernen Ländern erworben wird. Betroffene sollen ermuntert werden, einen Arzt aufzusuchen. Bei sog. Dornwarzen-Epidemien soll der Turnunterricht nur mit Sportschuhen erfolgen. Duschen- und Garderobenböden sollen täglich gereinigt und desinfiziert werden.

Das Trinkwasser in unserem Altersheim riecht unangenehm

Wahrscheinlich hat sich im Verlaufe der Zeit ein so genannter Biofilm im Trinkwassernetz gebildet. Totwasserzonen begünstigen die Bildung von Biofilmen. Da die Gefahr besteht, dass sich über kurz oder lang ein Legionellenproblem entwickeln kann, müssen die Leitungen durch eine Fachfirma gereinigt werden. Anschliessend empfiehlt sich der Einbau einer «Hygienespülung». Ebenso empfehlenswert ist, regelmässig mikrobiologische Analysen durchzuführen. Alte Menschen weisen oft Immunschwächen  und können heftig auf Infektionen reagieren.

Unsere Mieter klagen über Atemweg-Probleme. Das Minergie-Haus ist weniger als ein Jahr bewohnt.

Es könnte sein, dass die Lüftungsrohre bauseitig verschmutzt sind und Reste von Isolationsmaterialien das System belasten. Feinste Partikel der Verschmutzungen, resp. des Isolationsmaterials belasten die Atemwege. Ausserdem kann die Funktionsweise der Be- resp. Entlüftung beeinträchtigt sein. Dadurch steigt die Luftfeuchtigkeit, was die Bildung von Schimmelpilz begünstig. Wir empfehlen, eine Fachfirma zu Rate zu holen. Diese kann mittels einer Kamera den Zustand der Lüftungsrohre überprüfen und ggf. reinigen und desinfizieren.

Sollen wir in unserem Wellnesscenter eine Fusssprühanlage installieren?

Dieses Thema wird in den Medien und selbst in Fachkreisen kontrovers debattiert. Dabei werden folgende Thesen vertreten:
a)    Die Besprühung der Füsse bringt nichts
b)    Im Bereich der Fusssprühanlage wurden z.T. die höchsten Keimbelastungen festgestellt.
Nun muss man wissen, dass für die Desinfektion nur Produkte eingesetzt werden dürfen, welche den Nachweis der Wirksamkeit erbringen und zwar in einer bestimmten Konzentration und während einer bestimmten Einwirkzeit. Anbieter sollen für ihre Präparate klinische und dermatologische Gutachten vorweisen. Zu Punkt b) Untersuchungen haben gezeigt, dass viele Fusssprühanlagen mangels Wartung eine permanente Unterdosierung aufweisen. Somit kann es bereits in der Zuleitung zu einem Keimwachstum kommen.
Fazit dieser Ausführungen:

  1. Eine Fusssprühanlage macht Sinn, wenn die Anwenderinnen das Präparat auf der Haut eintrocknen lassen Somit können die Wirkstoffe ihren Zweck erfüllen.
  2. Verwenden Sie nur geprüfte und registrierte Präparate
  3. Die Anlage muss so gewartet sein, dass die geforderte Konzentration an der Austrittstelle  gewährleistet ist.
  4. Regelmässige Überprüfung der Anwendungs-Konzentration.


Den Einbau einer Fusssprühanlage ist aus oben aufgeführten Gründen empfehlenswert.

Weitere Informationen finden Sie unter:
SVG

Schweizerische Vereinigung für Gesundheitsschutz und Umwelttechnik

SVG-Geschäftsstelle
Mühleweg 30b
5703 Seon