Die Fachgruppe Umwelt- und Gewässerschutz beschäftigt sich mit dem Lagern und sicheren Handhaben von wassergefährdenden Stoffen und der gesetzlich vorgeschriebenen Tankkontrolle. Zudem mit dem sicheren Betrieb eines Güterumschlagplatzes sowie mit der Lösch- und Havariewasserrückhaltung bei Brandfällen und anderen Ereignissen.
Herausforderung Im Gebiet wassergefährdender Flüssigkeiten (Tanklagerung / Produktionsanlagen) sind mit der Aufhebung der Verordnung über wassergefährdende Flüssigkeiten Unsicherheiten entstanden, sowohl in Bezug auf die richtigen Ansprechpartner, als auch auf die Regeln der Technik.
Wir unterstützen sie dabei Wir beraten Sie bei Fragen zur Umsetzung der gesetzlichen Grundlagen im Bereich Tankanlagen und Chemikalienrecht. Wir bieten Ihnen eine Informationsplattform mit Tagungen und Ausbildungen.
In der gefährdenden Zone (S und A / Bewilligungspflichtige Anlagen) sind ist alle 10 Jahren eine Tankrevision erforderlich. In den übrigen Zonen (Meldepflichtigen Anlagen) gilt die Eigenverantwortlichkeit, dass heisst jeder Bürger ist selbst verpflichtet die Sorgfaltspflicht und den Gewässerschutz zu erfüllen.
Mit dem neuen Regelwerk der Kantone (Handbuch I und II) sind entsprechende Merkblätter ((Link auf Merkblätter: www.tankportal.ch; www.kvu.ch)) erstellt worden, welche bei uns auch bezogen werden können.